Damit du direkt weißt, welcher Weg für dich sinnvoll ist, findest du hier die wichtigsten Unterschiede:
MOFA – die Prüfbescheinigung (ab 15 Jahren)
Die leichteste Form der Zweiradmobilität.
Du darfst fahren:
• einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
• max. 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: keiner
Besonderheit: keine Fahrerlaubnis, nur Prüfbescheinigung
Klasse AM – der kleine Rollerführerschein (ab 15 Jahren)
Ideal für alle, die etwas mehr Leistung wollen.
Du darfst fahren:
• zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
• dreirädrige Kleinkrafträder
• vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
• Verbrenner bis 50 ccm oder Elektromotor bis 4 kW
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: keiner
Führerscheinbefristung: keine
Mofa benötigt keinen offiziellen Antrag bei der Führerscheinstelle.
Wie lange du persönlich brauchst, hängt von deinen Terminen & deiner Routine ab – nicht von deinem „Talent“.
Unser System sorgt dafür, dass du sichtbar schneller Sicherheit aufbaust.