SCHLÜSSELZAHL B196

Du hast den Autoführerschein und möchtest auch 125er Roller und Motorräder fahren – dann los! 

  • Keine Theorie oder Praxis Prüfung notwendig
  • Fahrstunden sind an wenigen Tagen erledigt
  • Schulung auf Fahrzeug mit einfachem Handling
  • Kein Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs notwendig
  • Auch kurzfristige Ausbildung möglich, da keine Bestätigung vom Amt oder Prüfungstermin notwendig ist

 

 A1 ohne Prüfung – die Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitz der Klasse B: Mindestens 5 Jahre
  • Theoretische Ausbildung: 4x 90 Minuten
  • Praktische Ausbildung: 5x 90 Minuten (individuelle Terminvereinbarung)

 

WAS DARF ICH FAHREN MIT B196?

Bei den umgangssprachlich genannten „125er“ handelt es sich aus rechtlicher Sicht um sogenannte „Leichtkrafträder“ der Führerscheinklasse A1. Diese haben folgende Spezifikationen:

  • Maximale Leistung – 11kW (15 PS)
  • Bei Elektromotoren – Dauerleistung 11kW 
  • Maximaler Hubraum: 125ccm
  • Leistungsgewicht: 0,1 kW pro Kg (Das Bedeutet: Das Krad muss mindestens 110 Kg wiegen, um 11 kW Leistung zu haben. Ist es leichter, muss die Leistung gedrosselt werden damit es noch zur Klasse A1 / B196 zugehörig ist.)
  • Ein Aufstieg auf andere Motorradklassen ist nicht möglich, da es sich nur um eine Erweiterung des Autoführerscheins handelt.
  • Die Erweiterung gilt nur national!

FAHRWERK - FAHRSCHULE  STEINBORN

GERWIGSTRASSE 17, 78112 ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD 

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